Kosten
Die Finanzierung gestaltet sich derart, dass in etwa je ein Drittel vom Staat, von der Kommune und von den Eltern zu tragen ist.
Vom Staat wird diese Maßnahme mit einer festgeschriebenen staatlichen Förderung bezuschusst, nach Maßgabe der im Haushalt dafür bereitgestellten Mittel.
Die anfallenden monatlichen Beiträge für die Eltern betragen:
Betreuung Montag bis Freitag:
| Beitrag bis 13.00 Uhr |
41,00 € |
| Beitrag bis 14.00 Uhr |
51,00 € |
Betreuung tageweise, mindestens jedoch zwei Tage:
| Beitrag pro Tag bis 13.00 Uhr |
10,00 € |
| Beitrag pro Tag bis 14.00 Uhr |
12,00 €
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Diese Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes zu entrichten und wird jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats per Lastschrift eingezogen. Für den Monat August fällt keine Gebühr an.