Schließung von Kitas und Schulen ab dem 16. März 2020

15.03.2020

Schließung von Kitas ab dem 16. März 2020

 

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 13. März in Abstimmung mit dem Staatsminsterium für Familie, Arbeit und Soziales eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Kitas erlassen.

Danach dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April keine Kita, Kindertagesprflegestelle oder HPT betreten. Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, dem 16. März 2020. Damit entfallen die regulären Betreuungsangebote, auch in unserer Integrativen Kindertagesstätte MIKADO.

 

Link zum Informationsblatt für Eltern des Bayerischen Staatsministeriums mit allen weiterführenden Informationen

 

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php

 

Aktuelles zu der Notfallbetreuung:

 

Das Sozialministerium hat die Notfallbetreuung klar geregelt:

Eine Notfallbetreuung wird für die Kinder eingerichtet,

deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen, die

  • der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe,
  • der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • der Lebensmittelversorgung und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
  •  

Bitte beachten Sie: Die Notfallbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Erziehungsberechtigte – im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende – im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.

 

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist, dass die Kinder

Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:
 

  •  Das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und
  •  das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert KochInstitut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (die Liste der Risikogebiete ist tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen.

 
Die Erziehungsberechtigten dürfen – abgesehen von den dargestellten Ausnahmen – ihre Kinder nicht in die Einrichtung bringen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII ist insoweit eingeschränkt.  (aus dem Newsletter 329 vom 13.3.2020 des Sozialministeriums).

 

Sollten wir aktuelle Informationen haben, werden wir Sie selbstverständlich über unsere Homepage informieren.

 

Auch die Spielegruppe "Glückskäfer" findet in der Zeit der Kitaschließung nicht statt!

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass sie gesund bleiben!