Schließung von Schulen ab dem 16. März 2020
Einstellung des Unterrichts an Bayerischen Schulen
Aktuelle Maßnahmen zum Corona-Virus
Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern beide bzw. Alleinerziehende, die in systemrelevanten Bereichen tätig sind (Polizei, Krankenhaus, Altenheim etc. - eine genaue Liste wird noch beigefügt) und die definitiv keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, wird eingerichtet. Wir müssen alle Kinder, auf die das nicht zutrifft, umgehend wieder nach Hause schicken. Eine Notbetreuung würde auch die Offene Ganztagsschule einrichten.
Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Schulen für weitergehende Informationen.
Unsere Verwaltung ist zu den üblichen Zeiten besetzt.
Danke für Ihr Verständnis
Bleiben Sie gesund!