Qualitätssicherung
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und im Bayrischen Erziehungsplan (BEP) festgelegt.
Durch folgende Maßnahmen sicheren wir die Qualität unserer Arbeit:
Erarbeitung eines Schutzkonzeptes
die jährliche Elternbefragung und deren Auswertung
Regelmäßige gezielte Beobachtung und Dokumentation von Lern- und Entwicklungsprozessen anhand standardisierter Beobachtungsbögen (DESK, SISMIK, SELDAK, Petermann /Petermann)
Fortschreibung der Konzeption und deren Veröffentlichung
Regelmäßige Fortbildungen, durch die die Qualifikation des pädagogischen Personals gesichert, erweitert und verbessert wird.
Wöchentliche Teamsitzungen, in denen die gesamte pädagogische Arbeit geplant und reflektiert wird, Fallbesprechungen stattfinden, Impulse und Anregungen von Eltern, Personal, Kindern und dem Träger besprochen und hinterfragt werden.
Die kontinuierliche Kooperation mit Eltern, Schulen, Therapeut/-innen, Ärzt/-innen