Gesundheits- und Hygienekonzept
Vielseitige Persönlichkeitsbildung im Jugendzentrum Hirschaid
Die Offene Jugendarbeit bietet ihren Adressaten einen sozialen, offenen Raum für heterogene Begegnungen. Im Offenen Angebot treffen Besucher*innen aufeinander, die sich in Alter, Herkunft, Geschlecht, sozialem Milieu, familiären Hintergrund, etc. unterscheiden. Vor allem diejenigen, die Schwierigkeiten damit haben, Beziehungen aufzubauen und Bindungen einzugehen, profitieren von einem solchen Konzept.
Der offene Raum wird pädagogisch genutzt, um vor allem persönliche, aber auch gruppenspezifische Fähigkeiten zu entwickeln. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen lernen Möglichkeiten und Grenzen kennen und beziehen so einen persönlichen Standpunkt. Sie üben soziale Kompetenzen in täglich differierenden Situationen mit anderen Besucher*innen und Mitarbeiter*innen. Das fördert das Wert- und Urteilsvermögen und trägt somit zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Es gehört dieser Entwicklungsphase der Jugend, sich mit Freunden an öffentlichen Orten zu treffen. Nach wochenlanger Isolation in der Kernfamilie, dem damit verbundenen Stress und der entstandenen Langeweile, erwecken die Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen womöglich ein Gefühl auszubrechen. Dabei werden Gebote, wie die derzeit gültigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten. Ganz im Gegenteil bewirken diese eher den Reiz des Illegalen. Als Resultat kommt es an öffentlichen Plätzen vermehrt zu Gruppenbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Mit einer Umgestaltung des Konzeptes für die Offene Jugendarbeit soll für die Jugendlichen zum einen ein attraktiver Treffpunkt gestaltet werden; zum anderen möchten wir die geforderten Erziehungsberechtigten in ihren Bemühungen unterstützen, die neuen Regelungen im sozialen Umgang mit Menschen an ihre Kinder zu vermitteln. Es ist die Aufgabe der außerschulischen Bildung, die Jugendlichen zu Selbstschutz und den Schutz des Gegenübers anzuhalten. Sie müssen die Regelungen des sozialen Kontaktes zu Anderen vor allem in der Freizeit neu erlernen und dazu benötigt es mehr Lernorte als nur das Elternhaus und die Schule.
Basierend auf § 16 Abs. 2 der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.5.2020 legen wir hiermit ein Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept vor, um die Offene Jugendarbeit im Jugendzentrum Hirschaid wieder aufzunehmen.
Hinweis: Diese aktualisierte Fassung beinhaltet Ergänzungen aufgrund der 6. BayIfSMV vom 19. Juni 2020, Ergänzungen aufgrund der 7. BayIfSMV vom 2. Oktober 2020, Ergänzungen aufgrund der 12. BayIfSMV vom 8. März 2021, alle Änderungen aufgrund der Verordnung zur Änderung der 12. BayIfSMV vom 14. Mai 2021 berücksichtigt, Ergänzungen aufgrund der 13. BayIfSMV vom 5. Juni sowie der 14. BayIfSMV vom 2. September 2021 und der 15. BayIfSMV vom 23. November 2021 mit deren Änderungen vom 3. März 2022.
Folgende Maßnahmen zum Infektionsschutz werden am Jugendzentrum umgesetzt:
1. Die 14. BayIfSMV hat eine grundlegend andere Systematik als die bisherigen Verordnungen. Maßgeblich ist jetzt die landesweite Hospitalisierung (coronabedingte Krankenhauseinweisungen und Intensivbettenbelegung) bzw. die sog. Krankenhausampel. Wenn diese ein bestimmtes Maß erreicht (gelb, rot), werden zusätzliche Maßnahmen getroffen (vgl. §§ 16, 17 der 14. BayIfSMV).
2. Folgende Maßnahmen im Präsenzangebot des Jugendzentrums umgesetzt:
- Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag von 16:00 bis 22:00 Uhr
- Gestaltung der Verkehrswege: Eingang und Ausgang nur einzeln möglich; Abstandsmarkierungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen; Kennzeichnung durch Bodenmarkierungen und Aushängen; Daueröffnung der Haupteingangstür
- Kein Einlass für Personen mit Krankheitssymptomen, die auf Corona hindeuten, sog. Kontaktpersonen Nr. 1 sowie Personen, die positiv getestet wurden; Verweisung durch Ausübung des Hausrechts, auch für uneinsichtige Besucher*innen
- Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei Besucher*innen und/oder Mitarbeiter*innen während des Einrichtungsbetriebs ist die Einrichtungsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet
- Bereitstellung von Einzelsitzgelegenheiten im Mindestabstand; Kennzeichnung durch Markierungen
- Einhaltung der geltenden landesweiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Aushang mit deutlicher Empfehlung dem Angebot fern zu bleiben für Personen mit einem besonderen Risiko eines schweren Verlaufs einer Covid-19-Infektion
- Bereitstellung einer Desinfektionsstation mit Kenntlichmachung durch Aushänge
- Ausstattung des Küchenbereichs mit Seifenspender, Einmalhandtüchern, Händedesinfektion und Einmalhandschuhen; Hygienekonzept im Küchenbereich; Verkauf von Speisen und Getränken analog zu den aktuell geltenden Hygienekonzepten der Gastronomie.
- Thekenbereich mit Bodenmarkierungen im Mindestabstand
- Spielangebote nur unter Einhaltung des Mindestabstandes; Gründliche Reinigung mit Desinfektionsmittel der Spielmaterialien nach Benutzung durch das Personal;
- Nutzung der Sanitäranlagen nur für eine Person; Zugangskontrolle durch das Personal; Kenntlichmachung durch Aushänge und Markierungen; Ausstattung der Sanitäranlangen mit Seifenspendern, Einmalhandtüchern und Händedesinfektion
- Hygienekonzept; Vollständige Reinigung montags und donnerstags durch Reinigungspersonal