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Qualitätssicherung

Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und im Bayrischen Erziehungsplan (BEP) festgelegt.

 

 

Durch folgende Maßnahmen sicheren wir die Qualität unserer Arbeit:

  • Erarbeitung eines Schutzkonzeptes

     

  • die jährliche Elternbefragung und deren Auswertung

  • Regelmäßige gezielte Beobachtung und Dokumentation von Lern- und Entwicklungsprozessen anhand standardisierter Beobachtungsbögen (DESK, SISMIK, SELDAK, Petermann /Petermann)

  • Fortschreibung der Konzeption und deren Veröffentlichung

  • Regelmäßige Fortbildungen, durch die die Qualifikation des pädagogischen Personals gesichert, erweitert und verbessert wird.

  • Wöchentliche Teamsitzungen, in denen die gesamte pädagogische Arbeit  geplant und reflektiert wird, Fallbesprechungen stattfinden, Impulse  und Anregungen von Eltern, Personal, Kindern und dem Träger besprochen und hinterfragt werden.

  • Die kontinuierliche Kooperation mit  Eltern, Schulen, Therapeut/-innen, Ärzt/-innen